Seit dem 1.1.2021 liegt die Nachweisgrenze für Spenden bei 300 Euro. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro reicht dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Es ist keine Zuwendungsbescheinigung erforderlich.
Spender:innen, die mehr als 300 Euro jährlich spenden, erhalten von uns zu Beginn des neuen Jahres automatisch eine Spendenbescheinigung. Bei mehreren Spendeneingängen jährlich versenden wir eine Sammelbescheinigung.
Auf Ihren Wunsch stellen wir Ihnen gerne auch vor Jahresfrist eine Spendenquittung aus.